Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Gemäß der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 können jedoch auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die Gebühren liegen gemäß der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
- für nicht anonymisierte Kauffälle: Bearbeitunspauschale 40 € zuzüglich 100 € für den 1. bis 50. Kauffall
- jeder weitere nicht anonymisierte Kauffall je 10 €
- für anonymisierte Kauffälle: 25 € je 1/4 angefangende Arbeitsstunde.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format)
Zusicherung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (pdf-Format)
Der Immobilien-Preis-Agent ermittelt ein überschlägiges Preisniveau für eine Immobilie mit einem normalen Unterhaltungszustand und den Merkmalen, die zuvor eingegeben werden.