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für Grundstückswerte
in der Stadt Bochum

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Bochum als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium.

Die Mitglieder des Gutachterausschusses müssen die für die Wertermittlung von Grundstücken erforderliche Sachkunde und Erfahrung besitzen. Sie werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft für eine Amtsdauer von 5 Jahren bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Berufssparten Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft, Wohnungswirtschaft, des Liegenschafts- und Vermessungswesens, sowie aus dem Bereich der für Grundstückswertermittlungen öffentlich bestellten Sachverständigen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Der Ausschuss tritt nach Erfordernis auf Einladung des Vorsitzenden zusammen. Der Gutachterausschuss in der Stadt Bochum besteht derzeit aus dem Vorsitzenden, seinem stellv. Vorsitzenden und Leiter der Geschäftsstelle, seinen fünf Stellvertretern sowie fünfzehn ehrenamtlichen Mitgliedern. Die interdisziplinäre Zusammensetzung garantiert kompetente Lösungen komplexer Bewertungsaufgaben.

Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die in Bochum organisatorisch dem Amt für Geoinformationen, Liegenschaften und Kataster angegliedert ist.

Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Dem Gutachterausschuss ist dazu das Hilfsmittel der Kaufpreissammlung an die Hand gegeben. Die in ihr geführten Daten werden den Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zu stellen haben. Diese Verträge werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in aggregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage für Wertermittlungen.

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses arbeitet nach Weisung des Gutachterausschusses oder dessen Vorsitzenden. Ihr obliegen insbesondere

  • die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung,
  • die Ermittlung der Bodenrichtwerte,
  • die Erstellung der Bodenrichtwertkarte,
  • die Ableitung und Fortschreibung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten,
  • die Erarbeitung der Übersicht über die Bodenrichtwerte und des Grundstücksmarktberichtes,
  • die Vorbereitung der Wertermittlung,
  • die Erteilung von Auskünften und Auswertungen aus der Kaufpreissammlung,
  • die Erteilung von Auskünften über Bodenrichtwerte,
  • die Erteilung von Wertauskünften und Stellungnahmen über Grundstückswerte und
  • die Erledigung der Verwaltungsaufgaben.
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