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für Grundstückswerte
in der Stadt Dinslaken

GA Dinslaken

Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurde der Stichtag für die Ermittlung der Bodenrichtwerte vom 31.12. eines jeden Jahres auf den 01.01. des Folgejahres verlegt. Es existiert deshalb keine Bodenrichtwertkarte 2003.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Die Bodenrichtwerte sind kostenfrei abrufbar im zentralen Informationssystem von "BORIS-NRW".

Im Sinne von "Open Data" und mit Änderung der VermWertGebO. NRW sind seit dem Jahr 2016 die Bodenrichtwerte als auch weitere Produkte der Gutachterausschüsse kostenfrei abrufbar. Aus Kostengründen wird der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Dinslaken deshalb keine gedruckten Bodenrichtwertkarten mehr zur Verfügung stellen.

Des Weiteren können Sie die Bodenrichtwerte der zurückliegenden Jahre aus den nachfolgenden Bodenrichtwertlisten entnehmen. 

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013

2012

Sollten Sie Fragen haben, erreichen Sie unter der Telefon Nr. 02064/ 66- 443 Frau Guttenberg und unter 02064/ 66- 698 Herrn Gehringer, welche Ihnen weitergehende Auskünfte zu den Bodenrichtwerten geben werden.

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