Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Düren

Desktop Homepage

Eine der wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses (gemäß § 196 BauGB) ist die Ermittlung von durchschnittlichen Lagewerten für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte)
flächendeckend für das Gebiet des Kreises Düren (ohne die Stadt Düren).

Diese beziehen sich jeweils auf den 01.01. eines jeden Jahres. Dabei sind Richtwertzonen zu bilden, die Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.

Die Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen vor allem der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt sowie der Verkehrswertermittlung und der steuerlichen Bewertung.

Für Flächen, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht an Rechtsgeschäften teilnehmen bzw. die in Rechtsgeschäften regelmäßig ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnissen unterliegen, können im Allgemeinen keine Bodenrichtwerte abgeleitet werden.


 

Die Bodenrichtwerte ab dem 01.01.2011 sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORISplus.NRW eingesehen und als PDF-Dokumtent heruntergeladen werden.

  Logo_BORISplus

 

 

 

Go to top