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für Grundstückswerte
im Kreis Steinfurt

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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen, welche 1960 als ein neutrales, weisungsunabhängiges Gremium für den Bereich einer kreisfreien Stadt, eines Landkreises oder einer großen kreisangehörigen Stadt gebildet worden ist.

Er besteht aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Die Mitglieder sind für die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksregierung Münster bestellt. Die ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachter kommen insbesondere aus den Bereichen Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Finanzwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie dem Vermessungs- und Liegenschaftswesen. Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeit bedient sich der Gutachterausschuss für Grundstückswerte der beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Steinfurt eingerichteten Geschäftsstelle, die ausschließlich nach den Weisungen des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden arbeitet.

Mit der kommunalen Gebietsreform im Jahr 1975 erhielt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt die Zuständigkeit für das damals neu gebildete Kreisgebiet. Im Jahr 1981 ist auf Grundlage des zweiten Funktionalreformgesetzes bei der Stadt Rheine, als große kreisangehörige Stadt, ein eigener Gutachterausschuss eingerichtet worden. Seit damals ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinfurt für die verbleibenden 23 kreisangehörigen Kommunen zuständig.

Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf das Kreisgebiet ausschließlich der Stadt Rheine.

 

Zuständigkeit GAA Kreis Steinfurt

 

 

 

 

 

 

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