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für Grundstückswerte
in der Stadt Leverkusen

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Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen werden zum Stichtag 01.01.2024 nach einer neuen Methodik abgeleitet und werden voraussichtlich bis Mitte des Jahres durch den Gutachterausschuss beschlossen und dann auch unter www.boris.nrw abrufbar sein.

 

Die Richtwerte für Eigentumswohnungen (Stand 01.01.2023) wurden aus Kaufpreisen pro m² Wohnfläche ermittelt. Dabei wurde zwischen Neubauten, Wiederverkäufen in Gebäuden mit bis zu 5 Vollgeschossen und Wiederverkäufen in Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen aus den 60-iger und 70-iger Jahren unterschieden.

Die Vergleichspreise wurden gebietstypisch wie folgt normiert:

Sondereigentum an der Wohnung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum einschließlich Grund und Boden.

  • Wohnungsgröße zwischen 45 m² und 130 m² Wohnfläche
  • nicht vermietet (bezugsfrei)
  • Keine Erstverkäufe bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
  • Ohne Werte für Garagen und Einstellplätze
  • Gebäude mit mehr als 3 Wohnungen

Die Richtwerte beziehen sich auf fiktive, gebietstypische Grundstücke in der jeweiligen Lage.
Abweichungen in der Wohnungsgröße, dem Baujahr und dem Vermietungszustand können mit Hilfe von Umrechnungstabellen berücksichtigt werden.

Die Richtwerte für Eigentumswohnungen können kostenfrei im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.boris.nrw.de abgerufen werden.

Eine Auskunft  ist auch in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses möglich. Ein Auszug ist hier mit Kosten in Höhe von 50 € verbunden.

Auskünfte über die Richtwerte für Eigentumswohnungen werden von der Geschäftsstelle auch fernmündlich erteilt. [Telefon Nr. 0214 406-6268 (Herr Pier)]

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