Der neue, fortgeschriebene Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr liegt vor.
Er gilt seit dem 1. Januar 2026 für die kommenden zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 und ersetzt damit den Mietspiegel 2024.
Mülheimer Mieter*innen steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Einvernehmlich haben alle Mitglieder des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel dem neuen Zahlenwerk zugestimmt.
Transparentes und verlässliches Abbild über Mülheims Mieten
Der neue Mietspiegel bleibt durch die Fortschreibung „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das heißt: Er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist. Der Mietspiegel dient außerdem als Begründung bei Mieterhöhungsverlangen oder Prüfungen der Angemessenheit gezahlter Mieten. Auch vor Gericht ist er das Beweismittel „erster Wahl“, da widerlegbar vermutet wird, dass ein qualifizierter Mietspiegel die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Sinne des Paragrafen 558 d Absatz 3 BGB wiedergibt.
Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessensvertreter*innen beider Parteien – also Mieter- und Vermieterseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Anstieg der bisherigen Mietspiegel-Werte um rund 4,55 Prozent
Der Mülheimer Mietspiegel 2026 beruht auf einer Fortschreibung des Mietspiegels 2024 anhand des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland. Er erfüllt damit die Vorgaben, die das Bürgerliche Gesetzbuch an die Fortschreibung eines qualifizierten Mietspiegels richtet. Die vom Arbeitskreis beauftragte Neitzel Consultants GmbH hat auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamtes einen Anstieg der bisherigen Mietspiegel-Werte um rund 4,55 Prozent ermittelt. Das entspricht einer Steigerung von etwa 2,25 Prozent pro Jahr.
Der Mülheimer Mietspiegel entspricht damit in Aufbau und Struktur seinem Vorgänger aus dem Jahr 2024 – einzig die Beträge der Mietspiegel-Tabelle und die Zu- und Abschlagswerte der Wohnungsmerkmale wurden jeweils um den Fortschreibungsfaktor angepasst.
Der qualifizierte Mietspiegel löst zwei wesentliche Rechtsfolgen aus:
Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben zu einer bestimmten Wohnung, deren Miete der Vermieter im gesetzlichen Mieterhöhungsverfahren ändern will, so hat er diese Angaben in seinem Mieterhöhungsverlangen auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen möchte (§ 558a Abs. 3 BGB).
Im gerichtlichen Verfahren wird widerlegbar vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte
die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben (§ 558d Abs. 3 BGB).
Anmerkung:
Die Mietspiegel gibt es ausschließlich nur als PDF-Download-Dokument.
Die Mietspiegel stehen kostenfrei als Download bereit.

Gutachterausschuss 