Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rheinisch-Bergischen Kreis ist zuständig für die Kommunen Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen.
Für das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach ist ein eigener Gutachterausschuss eingerichtet.