Zu den Aufgaben der Gutachterausschüsse, welche sich aus dem § 193 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Grundstückswertermittlungsverordnung, der Durchführungsverordnung zum BauGB bzw. der Gutachterausschussverordnung eines jeden Landes ergeben, gehören im Wesentlichen:
- die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (bei Nachweis eines berechtigten Interesses),
 - die Ermittlung der Boden- und Immobilienrichtwerte sowie der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten,
 - die Publikation von Daten über den örtlichen Grundstücksmarkt (Grundstücksmarktbericht),
 - die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken,
 - die Erstattung von Gutachten über Miet- oder Pachtwerte sowie
 - die Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und anderer Vermögensnachteile.
 
In Nordrhein-Westfalen können u. a. die Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte unter der Internetadresse www.boris.nrw.de kostenfrei (ohne Registrierung) abgerufen und als .pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Der Gutachterausschuss     