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Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte in der
Universitätsstadt Siegen

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Bodenrichtwerte

Jedes Jahr neu und aktuell !

Der Bodenrichtwert ist ein aus tatsächlich abgeschlossenen Grundstückskaufverträgen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Die Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen. Diese Zonen umfassen Gebiete, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück z.B. aufgrund von Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffheit, Grundstücksgestaltung, Erschließungszustand u.a. können Zu- oder Abschläge vom Bodenrichtwert bewirken. Diese werden vom Gutachterausschuss sachverständig bestimmt. Das Gebiet der Stadt Siegen umfasst ca. 250 Bodenrichtwertzonen unterteilt nach folgenden Nutzungsarten:

  • Wohnbauflächen

  • gewerbliche Bauflächen
  • gemischte Bauflächen

  • Kerngebiete

  • landwirtschaftliche Flächen

  • forstwirtschaftliche Flächen

 

Antragsberechtigt

Bodenrichtwerte stehen für jedermann zur Verfügung. Sie sind ab dem Jahrgang 2011 im Bodenrichtwertinformationssystem - BORIS des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.boris.nrw.de gebührenfrei abrufbar. Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können auch Bodenrichtwerte aus weiter zurückliegenden Jahren (je nach Ortsteil bis 1964) erfragt werden. 

 

Was wird benötigt?

Der Gutachterausschuss erteilt auch schriftliche Auskünfte z.B. zur Vorlage bei Behörden, Kreditinstituten usw. Zur Beantragung genügt ein formloser Antrag, der die Bezeichnung des betreffenden Flurstückes (Gemarkung, Flur, Flurstück bzw. die postalische Adresse) enthalten muss.

 

Gebühren

Mündliche Auskünfte ergehen gebührenfrei. Schriftlichen Auskünfte werden gebührenpflichtig - je nach zeitlichem Aufwand - erteilt. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen - VermWertKostO NRW und dem zugehörigen Kostentarif (siehe auch: Der Gutachterausschuss - Gebühren des Gutachterausschusses). Die Mitarbeiter/-innen der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beraten Sie dazu gerne.

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