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Servicezeiten der Geschäftsstelle
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr

 

Postanschrift
Kreisverwaltung Düren
Amt für Geoinformatinen und Liegenschaftskataster
Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Kreis Düren
52348 Düren

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Vorsitzender des Gutachterausschusses
Kreisvermessungsdirektor Hans Martin Steins

 

Geschäftsstellenleiter
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Tel.: +49 (0) 2421 221062400
 

Geschäftsstelle/Auskünfte
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Tel.: +49 (0) 2421 221062410

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Tel.: +49 (0) 2421 221062411

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Tel.: +49 (0) 2421 221062412

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Tel.: +49 (0) 2421 221062413 

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Tel.: +49 (0) 2421 221062415

Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Nießbrauch usw.).
Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.

Die Kosten richten sich nach Ziffer 5.1 des Kostentarifs (VermWertKostT) der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO). 

Die Bearbeitungszeit für Gutachten liegt derzeit bei ca. 4 Monaten – nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen.

Zur Antragstellung kann das folgende Formular verwendet werden:

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert (PDF)

 

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).

In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:

  • unbeglaubigter Grundbuchauszug
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • ggf. privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
  • Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
  • Angaben zur Höhe des Hausgelds und der Instandhaltungsrücklagen bei Wohnungseigentum
  • Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
  • einfache tabellarische Auflistung von ggf. durchgeführten Instandsetzungs- bzw. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis (soweit vorhanden)
  • Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)

 

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Zu den sonstigen für die Wertermittlung erforderliche Daten gehören

  • Kapitalisierungszinssätze (Liegenschaftszinssätze) für die verschiedenen Grundstücksarten (Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke, Mehrfamilienhausgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u. a.),

  • Sachwertfaktoren (Ein- und Zweifamilienhäuser),

  • Umrechnungskoeffizienten (Grundstückstiefe),

  • Indexreihen

  • Durchschnittswerte für verschiedene Grundstücksarten.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Nach § 34 Abs. 6 Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen – (GrundWertVO NRW) erteilt der Gutachterausschuss bei Darlegung eines berechtigten Interesses, der Angabe eines Verwendungszwecks und der Zusicherung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form (Auskünfte aus der Kaufpreissammlung im Sinne von § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch).

Ein berechtigtes Interesse ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Auskunft von öffentlich bestellten und vereidigten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten oder gerichtlich bestellten Sachverständigen für Grundstückswertermittlung zur Erstattung eines Gutachtens beantragt wird.

Darüber hinaus sind gemäß § 34 Abs. 3 GrundWertVO NRW Auskünfte aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form ohne Darlegung eines berechtigten Interesses zulässig.

Für die Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist die schriftliche Zusicherung zur ausschließlichen Verwendung der Daten für den angegebenen Verwendungszweck und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zwingend erforderlich.

Für die Erteilung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung benötigt der Gutachterausschuss Angaben zum Bewertungsobjekt (z. B. Adresse, Katasterangaben) sowie Selektionskriterien, anhand derer die Abfrage der Kaufpreissammlung erfolgt. Hierfür eignen sich u.a. Angaben zur Lage, Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr etc. Bei der Definition der Selektionskriterien ist Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne behilflich.

Die oben genannten Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage).

Zur Antragstellung können die folgenden Formulare verwendet werden:
Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (PDF)

Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (PDF)

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