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für Grundstückswerte
in der Stadt Gelsenkirchen

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Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ermittelt und jährlich bekannt gegeben.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt. Darüber hinaus bilden sie neben geeigneten Vergleichspreisen die Grundlage zur Ermittlung des Bodenwertes (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstückes mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert.

Der Bodenrichtwert wird mit seiner Begrenzungslinie (Bodenrichtwertzone) sowie mit seinen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen in automatisierter Form in einem Informationssystem zum Immobilienmarkt geführt und für die Öffentlichkeit bereitgestellt.

 

Bodenrichtwertauskunft über das Internet

Sie können die Bodenrichtwerte kostenlos unter » BORISplus.NRW im Internet einsehen. Die Erstellung eines Auszuges aus dem ist ebenfalls als pdf-Datei kostenlos möglich.

 

Bodenrichtwertauskunft über die Geschäftsstelle

Auskünfte zu Bodenrichtwerten erhalten Sie ebenfalls in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für die Erstellung eines amtlichen Ausdruckes durch Mitarbeiter*Innen der Geschäftsstelle wird gemäß Tarifstelle 5.3.2.2 VermWertKostT NRW eine halbe Stunde Zeitaufwand berechnet. Telefonische Auskünfte sind kostenfrei.

 
Ansprechperson

Herr Peltz
Raum: 26
Telefon: 0209/169 42 71
Fax: 0209/169 48 16
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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