Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Höxter

 

 

Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.


Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.
Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können auch private Antragsteller Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach Ziffer 5.3.2.1 der VermKostWertO NRW vom 12.12.2019 (s. Auftragsformular).

 

Antrag Kaufpreisauskunft anonymisiert

Antrag Kaufpreisauskunft nicht anonymisiert

 

 

 

 

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