Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Höxter

 

 

Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Wohnrechte). Darüber hinaus werden auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt.

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben zur Lage des Objektes und eventueller Stichtage auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5.1 der amtlichen Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertKostO) NRW.

 

Antragsformular

 

Kontakt / Auskunft:

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