Ein Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde erstmals in der Bundesrepublik Deutschland 1960 mit dem damaligen Bundesbaugesetz geschaffen.
Die gesetzliche Grundlage für den Gutachterausschuss bietet der § 192 BauGB (Baugesetzbuch). Die Aufgaben des Gutachterausschusses sind in §§ 193 ff. Baugesetzbuch geregelt.
Die Gutachterausschüsse sind von den Bundesländern eingerichtete Ausschüsse. In Nordrhein-Westfalen wird grundsätzlich je ein Gutachterausschuss für die Bereiche der Kreise, der kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte eingerichtet. Es ist möglich, dass für mehrere Gebietskörperschaften ein gemeinsamer Gutachterausschuss eingerichtet wird.
Die Gutachterausschüsse bedienen sich jeweils einer eigenen Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln ist bei der Stadt Köln eingerichtet.