Der Gutachterausschuss erteilt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Zur Antragstellung reicht ein formloser und unterschriebener Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein o.ä. bei.
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW (VermWertGebO).
Nähere Informationen und eine Beispielkostenrechnung können Sie unserem Flyer entnehmen.
Einen Antragsvordruck finden Sie hier im PDF-Format: