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für Grundstückswerte
im Kreis Olpe

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Titelblatt Mietspiegel KreisOlpe2021 webEin qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Mietspiegel, „der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist“.
Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.

Der qualifizierte Mietspiegel für den Kreis Olpe 2021 wurde auf der Grundlage einer repräsentativen Auswertung nicht preisgebundener Wohnungen im Bereich der sieben Kommunen des Kreises Olpe erstellt. Er basiert auf Daten, die im Zeitraum von September 2020 bis November 2020 bei Eigentümern von Wohnungsbeständen im Kreis Olpe mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens zum Zwecke der Mietspiegelerstellung erhoben wurden. Die Haushalte wurden dabei zufällig ausgewählt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.

Über den gesamten Erstellungszeitraum hinweg wurden die Arbeiten durch den Arbeitskreis Mietspiegel begleitet, der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe geleitet wurde.
Die Auswertung der Daten und die wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels erfolgte durch Analyse & Konzepte immo.consult GmbH, Gasstraße 10, 22761 Hamburg.

Der Mietspiegel wurde von den Mieter- und Vermietervertretern und allen Kommunen des Kreises anerkannt und daraufhin zum 01. März 2021 in Kraft gesetzt.

Nach der Mietrechtsreform 2001 sind qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahre fortzuschreiben und alle vier Jahre neu zu erstellen. Die rechtliche Grundlage für die Fortschreibung eines existierenden Mietspiegels ist im § 558d Abs. 2 BGB begründet.

Der Mietspiegel wurde nun auf Basis des Verbraucherpreisindex zum Stichtag 01.09.2022 fortgeschrieben. Für die zum Stichtag 01.09.2024 anstehende vollständige Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels wird im Herbst 2024 wieder eine umfangreiche Datenerhebung am Mietwohnungsmarkt im Kreis Olpe durchgeführt.

Der aktualisierte Mietspiegel wurde von den Mieter- und Vermietervertretern und den Kommunen des Kreises anerkannt und daraufhin zum 01. März 2023 in Kraft gesetzt.

Die aktualisierte Mietspiegelbroschüre zum gebührenfreien Download im PDF-Dateiformat finden Sie im Bereich Dokumente.

Eine bequeme und schnelle Möglichkeit zur individuellen Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete bietet der kostenlose Online-Rechner zum qualifizierten Mietspiegel. Sie ersparen sich dort die einzelnen manuellen Berechnungsschritte der Korrekturparameter.

 

Mietspiegel 2023 (PDF)

Online-Rechner (externer Link)

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