Der Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter eines Grundstücks (€/m²) mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden in Richtwertzonen ausgewiesen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück können durch Zu- bzw. Abschläge bemessen werden. Die Bodenrichtwerte für Bauland werden jährlich ermittelt, durch den Gutachterausschuss beschlossen und veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte können unter BORIS-NRW eingesehen und bei Bedarf als pdf-Dokument erzeugt und ausgedruckt werden.
Die mündliche Auskunft ist kostenfrei. Für eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft entsteht eine Gebühr von 50,- €.
Diese können Sie telefonisch oder mit dem Bestellformular in der Geschäftsstelle bestellen.
Gutachterausschuss - Formular Bestellung einer schriftlichen Bodenrichtwertauskunft (Serviceportal)
Zuständiger Ansprechpartner
Stefan Hilmert
Telefon: 02351 / 172685
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