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für Grundstückswerte
im Kreis Mettmann

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Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den Großen kreisangehörigen Städten. Für den Kreis Mettmann und für die Städte Ratingen und Velbert als Große kreisangehörige Städte des Kreises Mettmann sind jeweils eigene Gutachterauschüsse gebildet worden.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere maßgeblich:

  • §§ 192 bis 199 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)
  • Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein - Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen-GrundWertVO NRW) vom 8.Dezember 2020 (GV.NRW Ausgabe 2020 Nr.57 S.1137 bis 1210)
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung-ImmoWertV) vom 14.Juli 2021 (BGBl. / S.3634)

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein unabhängiges, an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Fachgebieten Architektur, Bau- und Immobilienwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft und Vermessungs- und Liegenschaftswesen.

Der Gutachterausschuss des Kreises Mettmann bietet Ihnen seine Dienstleistungen für die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld/Rhld., Mettmann,
Monheim am Rhein und Wülfrath an.
Die ebenfalls zum Kreis Mettmann gehörenden Städte Ratingen und Velbert unterhalten eigene Gutachterausschüsse.

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