Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
im Kreis Mettmann

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Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag  Gutachten  über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B.Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet und Pachtwerte erstellt werden.

Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, ggf. einen Erbschein bei. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 7 der Vermessungs-und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).

 

 

 

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