Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf schriftlichem Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige für Grundstücks- und Immobilienbewertungen zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Die Gebühren betragen gemäß der Vermessungs- und Werter-mittlungskostenordung in Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) je Antrag für bis zu 50 nicht anonymisierte Kauffälle 140,- €. Jeder weitere nicht anonymisierter Kauffall kostet 10,- €.
Auf Antrag können private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten.
Die Gebühren für die Auskunft von anonymisierten Kauffälle werden gem. § 2(7) mit 23 € je angefangener Arbeitsvietelstunde abgerechnet.
Zur sachgerechten Beantragung einer Auskunft aus der Kaufpreissammlung verwenden Sie bitte die entsprechende Antragsformulare.
Antrag auf nicht anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 34 (GrundWertVO NRW)
Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung gem. § 34 (GrundWertVO NRW)
Bei Fragen und Auskünften stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
Herr Schedlinski | 02841/201-496 |
Herr Pauels | 02841/201-497 |
Frau Wennemann | 02841/201-485 |
zur Verfügung.