Beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Erft-Kreis handelt es sich, gemäß einer Verwaltungsvereinbarung, um einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit den Städten Bergheim und Kerpen.
Der Gutachterausschuss ist als Kollegialgremium mit dem Status einer Landesbehörde ein selbstständiges und unabhängiges Gremium, dessen gesetzliche Aufgaben durch das Baugesetzbuch (BauGB) und die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundWertVO NRW) geregelt sind.