Der Gutachterausschuss ermittelt aus der Kenntnis der in seinem Zuständigkeitsbereich tatsächlich gezahlten Kaufpreise für unbebaute Grundstücke oder anderer geeigneter Verfahren und Methoden die Bodenrichtwerte.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter Grundstücksfläche in einer bestimmten Lage. Zusätzlich werden Hinweise gegeben, auf welche typischen Grundstückseigenschaften sich dieser Wert bezieht - z.B. eingeschossige Wohnbebauung mit 400m² Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen eines zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Bodenrichtwerte werden jährlich auf Grundlage der Kaupreissammlung neu festgelegt und veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte können unter www.boris.nrw.de eingesehen und ausgedruckt werden.