Der Gutachterausschuss erstattet auf schriftlichen Antrag gebührenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungsrechte, Wegerechte, Nießbrauch etc.). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BauGB).
Die anfallenden Gebühren können Sie hier entnehmen.
Die sachgerechte Beantragung eines Verkehrswertgutachtens können SIe auf der folgenden Internetseite vornehmen:
Ansprechpersonen:
Frau Dipl.-Ing. Martina Guttenberg
- Telefon: 0281/203-2634
- Telefax: 0281/203-49110
- E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!