Der Mietspiegel gilt als Orientierungshilfe zur Ermittlung von ortsüblichen Mieten für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe (20 bis 250 m² Wohnfläche), Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Er kann als Basis für Mieterhöhungsverlangen zu Grunde gelegt werden. Der Mietspiegel bezieht sich ausschließlich auf frei finanzierte Mietwohnungen - preisgebundener Wohnraum wird nicht berücksichtigt.
Grundlage des Bielefelder Mietspiegels ist eine repräsentativ angelegte Befragung, die von der F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH im Auftrag der Stadt Bielefeld für den Mietspiegel 2022 durchgeführt wurde. Die Daten werden nach Maßgabe der gesetzlichen Grundlage (§558 (2) BGB) entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes in Deutschland im Abstand von zwei Jahren angepasst. Folgende Organisationen sind an der Erstellung des Mietspiegels beteiligt:
- Stadt Bielefeld - Bauamt
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Bielefeld
- Haus, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bielefeld e.V.
- Immobilienverband Deutschland IVD West e.V.
- Mieterbund Ostwestfalen-Lippe und Umgebung e.V.
- Wohnungswirtschaft OWL
Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel im Sinne des § 558d Abs. 1 BGB. Er gilt zwei Jahre lang ab Inkrafttreten. Über den obigen Link können auch die vorherigen Miespiegel eingesehen werden.