Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, vom Märkischen Kreis als Behörde weisungsunabhängiges, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium. Zur Vorbereitung seiner Arbeiten, insbesondere zur Einrichtung und Führung einer Kaufpreissammlung bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, die im Märkischen Kreis organisatorisch der Katasterbehörde angegliedert ist.
Die Gutachterausschüsse sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes(BBauG) von 1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den Großen kreisangehörigen Städten. Neben dem Gutachterausschuss im Märkischen Kreis bestehen für die Stadt Iserlohn und die Stadt Lüdenscheid als große kreisangehörige Städte jeweils eigene Gutachterausschüsse.
Um den Markt zu beschreiben, muss man ihn kennen. Dem Gutachterausschuss ist dazu das Hilfsmittel der Kaufpreissammlung an die Hand gegeben. Die in ihr geführten Daten werden den Grundstückskaufverträgen entnommen, die die beurkundenden Stellen (Notare) dem Gutachterausschuss zur Verfügung zustellen haben. Diese Verträge werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten bei Wahrung des Datenschutzes analysiert und in agregierter Form publiziert. Sie sind Grundlage für Wertermittlungen.