Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über bebaute Grundstücke, unbebaute Grundstücke, und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte, Nießbrauchrechte).
Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung NRW. Zudem werden z. Z. 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Die Gebühr ist abhängig von der Höhe des ermittelten Verkehrswertes des bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Hierzu einige Beispiele (Gebühren ohne Umsatzsteuer):
Verkehrswert EUR |
Gebühr EUR |
50.000 |
1.500 |
100.000 |
1.600 |
150.000 |
1.700 |
200.000 |
1.800 |
250.000 |
1.900 |
300.000 |
2.000 |
400.000 |
2.200 |
500.000 |
2.400 |
Für mitzubewertende Rechte, weitere Stichtage und sonstige Besonderheiten (umfachreiche Recherchen, aufwendige Ermittlung von Bauschäden, etc.) legt der Gebührentarif entsprechende Zuschläge fest.
Ein entsprechendes Antragsformular (PDF-Format) kann hier online heruntergeladen werden.
Zur Beratung steht Ihnen Herr Kriegel unter der Telefon-Nr. 02351/966-6680 zur Verfügung.