Gesetzliche Grundlagen sind heute das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S.639) sowie die Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung GAVO NRW) vom 23. März 2004 (GV.NW. S.146), in der jeweils geltenden Fassung.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a.:
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Jährliche Ermittlung von Bodenrichtwerten für das Stadtgebiet Essen
- Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
- Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren)
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z.B. Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Wertermittlungen für Sozialbehörden nach dem zehnten Buch Sozialgesetzbuch (überschlägige Wertermittlungen)
- Mitwirkung bei der Erstellung des Essener Mietspiegels für nicht preisgebundene Wohnungen