Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Gütersloh

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Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten. Insgesamt sind in NRW zur Zeit 76 Gutachterausschüsse eingerichtet.

Im Zuge der Funktionalreform 1981 hatte die Stadt Gütersloh als große kreisangehörige Stadt einen eigenen Gutachterausschuss gebildet.

Mit Ablauf des 31.05.2023 wird "Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gütersloh" aufgelöst. Ab dem 01.06.2023 ist zuständig: "Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in dert Stadt Gütersloh".

 

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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