Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Gütersloh und in der Stadt Gütersloh ist als Behörde des Landes ein neutrales, marktkundiges und sachverständiges Kollegialgremium.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.6.1960 eingerichtet worden. Sie bestehen heute in den kreisfreien Städten, den Kreisen und den großen kreisangehörigen Städten.