Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Gütersloh

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Eine der wesentlichsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten z.B. für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden vom Gutachterausschuss jährlich zum Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres ermittelt.

Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. 

Bodenrichtwertkarte.png

 

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Bodenwertes vom Bodenrichtwert. 

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte sowie Bodenrichtwertkarten ab dem Jahre 2011 finden sie im Bodenrichtwertinformationssystem (BORISplus.NRW.de).

Weitere historische Bodenrichtwertkarten ab dem Jahre 1997 finden sie unter historische Bodenrichtwertkarten.

Erläuterungen zu "historischen Bodenrichtwertkarten":
Nach den Aufruf der "historischen Karten" kann über die Layer-Liste (oben rechts) durch anklicken "historische Bodenrichtwertkarten" und dem Jahrgang der gewünschten Bodenrichtwertkarte diese abgerufen werden. Über Suchen kann eine Adresse eingegeben werden. Damit der Bodenrichtwert sichtbar wird, muss herausgezoomt werden.

Es stehen eingescannte, georeferenzierte Bodenrichtwertkarten zur Verfügung. Sie sind annähernd lagegenau. Die Qualität ist allerdings auch aufgrund des Maßstabes der Ursprungdkarte eingeschränkt. Zu beachten ist, das die Bodenrichtwerte der Kernstadt auf einer separaten Karte im unteren rechten Bereich dargestellt ist und somit eine Adresssuche in diesem Bereich nicht zielführend ist. Die Legenden sind in den seitlichen Bereichen zu finden (Jahrgangsweise unterschiedlich). Bis zum Jahrgang 2007 bestanden die Karten aus 2 Teile, die hier zusammengefügt wurden.

In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses sind ebenfalls Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte zu erhalten. Die einfache mündliche Auskunft ist kostenfrei.

Bodenrichtwerte gegen Gebühr

  • über die Standardausgabe hinausgehende Auskünfte werden je nach Arbeitsaufwand abgerechnet
    (für jede angefangene Arbeitsviertelstunde 25 Euro) 
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