Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden. Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können jedoch auch private Antragstellerinnen und Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig. Die anfallenden Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) vom 12.12.2019 in der zur Zeit geltenden Fassung und sind in den Antragsformularen aufgeführt.
Bitte verwenden Sie die aufgeführten Antragsformulare.
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format)
Antrag auf anonymisierte Auskunft aus der Kaufpreissammlung (pdf-Format) |
Ansprechpartner Herr Reinsch Herr Linnenbrink Öffnungszeiten der Geschäftsstelle Mo - Fr 8:30 - 10:30 Uhr Die Beschäftigten der Geschäftsstelle befinden sich häufig in Außenterminen. |