Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Gütersloh

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Die Daten der Kaufpreissammlung werden in erster Linie zur Erstellung des Grundstückmarktberichtes, der Bodenrichtwertkarte sowie für Gutachten des Gutachterausschusses benötigt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt jedoch auf Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an Sachverständige zur Erstellung von Gutachten, wenn die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Daten können dann grundstücksbezogen erteilt werden.

In anonymisierter Form können Auswertungen und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung auch ohne Darlegung eines berechtigten Interesses abgegeben werden. Diese Auskünfte sind kostenpflichtig.

Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein - Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertKostT) in der z. Zt. gültigen Fassug

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