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Der NRW LogoGutachterausschuss    
für Grundstückswerte
in der Stadt Iserlohn

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Fragebögen

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung gemäß § 195 Baugesetzbuch [BauGB], insbesondere um den Grundstücksmarkt zu analysieren. Der Inhalt der Kaufpreissammlung unterliegt dem Datenschutz und wird vertraulich behandelt.


Die neuen Eigentümer*innen werden nach dem Kauf eines Grundstücks / einer Immobilie vom Gutachterausschuss angeschrieben und zu Eigenschaften des Kaufobjektes befragt. Gemäß § 197 BauGB besteht eine Auskunftspflicht.


Hier finden Sie den für Ihr Objekt zutreffenden Fragebogen in digitaler Form, den Sie in wenigen Minuten am PC oder einem mobilen Gerät auch direkt ausfüllen, speichern und zurücksenden können.


Gerne können Sie uns das ausgefüllte Dokument per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zusenden oder uns alternativ einen Ausdruck postalisch zukommen lassen.

Bitte senden Sie uns keinen Download-Link zu, da es uns aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist die so von Ihnen bereitgestellten Dokumente herunter zu laden.


Beachten Sie, dass Sie die Angaben aus unserem Anschreiben [Aktenzeichen, Adresse des Kaufobjekts, ggf. Aufteilungsplan-Nummer] in den Fragebogen übertragen. Ansonsten ist eine Zuordnung unsererseits nicht möglich und die Auskunftspflicht gilt als nicht erfüllt.


Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Mithilfe und stehen bei Rückfragen, auch telefonisch [siehe unser Anschreiben], zur Verfügung.

 

Fragebogen Bebaute Grundstücke [Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus]

Fragebogen Wohnungseigentum

Fragebogen Erbbaurecht

Fragebogen Erbbaugrundstück

 

Informationen zur Führung der Kaufpreissammlung gemäß § 195 BauGB

Notare sind gem. § 195 Baugesetzbuch [BauGB] verpflichtet alle beurkundeten Kaufverträge dem jeweiligen Gutachterausschuss zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. Die Kaufverträge werden von der Geschäftsstelle in der Kaufpreissammlung erfasst und zur Analyse des Grundstücksmarkts ausgewertet. Daher hat uns ihr Notar eine Abschrift des o.g. Kaufvertrags übersandt.

Der Grundstücksmarkt wird auch von Umständen und Wertmerkmalen beeinflusst, die aus den Kaufverträgen in der Regel nicht hervorgehen. Die Informationen aus dem Kaufvertrag sind durch Angaben aus Bauleitplänen und Liegenschaftskataster, Mitteilungen der Gemeinde über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Angaben der Eigentümer / Erbbauberechtigten zu ergänzen. Ihre Angaben tragen dazu bei, die vom Gesetzgeber gewünschte Transparenz des Grundstücksmarkts zu verbessern.

Informationen zum baulichen Zustand, zur Wohnfläche und/oder Nutzfläche, der Einrichtung und Ausstattung oder der Netto-Kaltmiete [soweit vermietet] sind nur über eine Besichtigung und / oder über Anfragen bei den Eigentümern in Erfahrung zu bringen. Die rechtliche Basis dafür ist in § 197 BauGB festgelegt. Demnach kann der Gutachterausschuss verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung notwendigen Unterlagen vorlegen.