Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn wurde am 01.12.1981 auf der Grundlage des Bundesbaugesetzes - heute § 192 BauGB - gebildet, um zu mehr Transparenz auf dem Grundstücksmarkt beizutragen. Das neutrale, weisungsunabhängige Kollegialgremium von Sachverständigen ist für die Stadt Paderborn inklusive der Stadtteile Benhausen, Dahl, Elsen, Marienloh, Neuenbeken, Sande, Schloß Neuhaus und Wewer zuständig. Alle weiteren Städte und Gemeinden im Kreisgebiet fallen in den Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Paderborn.
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