Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachen über Miet- und Pachtwerte angefertigt werden. Die Bearbeitungsdauer des Gutachtens ist von der Komplexität des Bewertungsobjektes abhängig. Im Durchschnitt erfolgt die Fertigstellung des Gutachtens innerhalb von mehreren Monaten.
Die Antragsstellung können Sie hier vornehmen. Sollten Sie nicht Eigentümer oder Erbe des zu bewertenden Grundstücks sein, so benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht des Eigentümers. Diese können Sie im Rahmen der Online-Antragsstellung hochladen und übermitteln.
Es ist auch möglich, Ihren Antrag formlos (über Kontakt) einzureichen.
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 5 der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Ablauf der Bewertung:
- Auftragserteilung durch den Eigentümer oder Berechtigten des zu bewertenden Grundstücks
- Bestandsaufnahme vor Ort inklusive Aufmaß des Bewertungsobjektes durch einen Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- Vorbereitung des Gutachtens durch den Mitarbeiter der Geschäftsstelle
- abschließende Objektbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses
- Beratung des Gutachtens in einer nicht öffentlichen Sitzung
- Zusendung des Gutachtens in der gewünschten Ausfertigungsanzahl an den Auftraggeber