Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erstellt auf Antrag erweiterte, schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Durch diese Dienstleistung erhalten Sie eine sachverständige Interpretation der veröffentlichten Richtwerte, bezogen auf Ihr zu bewertendes Objekt.
Die erweiterte Bodenrichtwertauskunft kann nur für Flächen erstellt werden, die dem Teilmarkt der land- und forstwirtschaftlichen Flächen zugeordnet werden können. Alle anderweitig unbebauten Grundstücke können nur mittels eines Verkehrswertgutachtens bewertet werden.
Zur Antragstellung verwenden Sie bitte den u.a. Antragsvordruck. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit dem Kostentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostT).
Antrag zur Erstellung einer erweiterten Bodenrichtwertauskunft