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Der Halbjahresbericht soll als Orientierung für die Marktentwicklung des laufenden Geschäftsjahres dienen. Es handelt sich nicht um eine Berichterstattung nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Halbjahresbericht Bild

Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie stellen Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne von § 20 ImmoWertV dar und somit eine Orientierungshilfe, die ermöglichen soll, den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage festzustellen. Sie bilden eine Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren nach §§ 24 ff. ImmoWertV.

Immobilienrichtwerte werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses stichtagsbezogen festgesetzt. Neben der lagebezogenen Darstellung auf Basis einer Karte werden die wertbestimmenden Merkmale in einer Tabelle ausgegeben.

Die Immobilienrichtwerte wurden für die Teilmärkte

  • Wohnungseigentum (ETW)
  • Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser (EFH)
  • Doppel- und Reihenhäuser (DH)

ermittelt.

Der Immobilienrichtwert ist ein aus Kaufpreisen (§ 195 Baugesetzbuch) abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus/Mietwohnhaus mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. Dabei wurden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu Stande gekommen sind. Der für das Gebiet ermittelte Immobilienrichtwert bezieht sich auf ein fiktives Grundstück (bebautes Objekt) oder ein Wohnungseigentum einschließlich (Miteigentums-) Anteil am Grund und Boden. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Wohnfläche (€/m²). Die Immobilienrichtwerte sind ohne Garagen und Stellplätze angegeben. Sie beziehen sich auf altlastenfreie Grundstücke. Darüber hinaus können weitere Einflussfaktoren bei der Wertfindung eine Rolle spielen, wie besondere örtliche und bauliche Gegebenheiten, der Objektzustand, besondere Einbauten, ein Erbbaurecht, Wiederkaufrechte, Baulasten, Leitungsrechte, schädliche Bodenverunreinigungen u. a. m ... .

Immobilienrichtwerte sind nur innerhalb des Modells des jeweiligen Gutachterausschusses zu benutzen. Daher sind für Umrechnungen von Kaufpreisen auf Immobilienrichtwertgrundstücke oder von Immobilienrichtwerten auf Bewertungsgrundstücke ausschließlich die Umrechnungstabellen des Gutachterausschusses zu verwenden.

Immobilienrichtwerte können kostenlos im Internet auf der Website BORIS-NRW (BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Immobilienmarkt in NRW) eingesehen und bei Bedarf als pdf-Dokument erzeugt und ausgedruckt werden.

Auf der Website BORIS-NRW steht Ihnen ein Immobilien-Preis-Kalkulator (IPK) als Online-Service zur Verfügung.
Mit dieser Anwendung wird Ihnen ermöglicht eigenverantwortlich und kostenfrei einen Immobilienpreis
auf Basis von Immobilienrichtwerten zu ermitteln. 

 

Ansprechperson

Herr Hoppe
Raum: 26
Telefon: 0209/169 54 43
Fax: 0209/169 48 16
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hausanschrift 

Rathaus Gelsenkirchen- Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen

Erdgeschoss Raum 22 bis 27 (Eingang Parkplatz Ecke Tossestraße/Urnenfeldstraße)

 

Postanschrift

Gutachterausschuss für Grundstückswerte
in der Stadt Gelsenkirchen

Rathaus Gelsenkirchen- Buer
45875 Gelsenkirchen
Fax: 0209/169 - 48 16

E-Mail:    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet:  https://gars.nrw/gelsenkirchen

 

Geschäftszeiten der Geschäftsstelle

Mo – Do:   08:30 Uhr - 15:30 Uhr

Fr:             08:30 Uhr - 12:30 Uhr

sowie nach besonderer Vereinbarung

 

Telefonisch

  • Allgemeine Fragen, Gutachten, Grundstücksmarktbericht
    0209/169 42 83 – Herr Warmbrunn
  • Mietspiegel
    0209/169 54 43 - Herr Hoppe  
  • Bodenrichtwerte
    0209/169 42 71  - Herr Peltz  
    0209/169 38 21  - Frau Eichholz
  • Kaufpreissammlung
    0209/169 42 83 – Herr Warmbrunn

 

Haltestelle

Rathaus Buer
Linien:      210, 211, 222, 243, 244, 247, 249, 255, 301,

                302, 380, 396, 397, 398, 399, CE55, CE91, SB28

Die Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist es Markttransparenz herzustellen.

Immobilienrichtwerte
Produkte zur Schaffung der Markttransparenz sind zum einen die zonalen Immobilienrichtwerte, die über den Wert von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie von Eigentumswohnungen in bestimmten Lagen informieren...

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Bodenrichtwerte
Produkte zur Schaffung der Markttransparenz sind zum einen die zonalen Bodenrichtwerte, die über die Grundstückswerte von typisierten Grundstücken in bestimmten Lagen informieren...

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Grundstücksmarktbericht
Mit dem Grundstücksmarktberichtgibt der Gutachterausschuss Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt in Gelsenkirchen...

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Halbjahresbericht

Der Halbjahresbericht soll als Orientierung für die Marktentwicklung des laufenden Geschäftsjahres dienen. Es handelt sich nicht um eine Berichterstattung nach den gesetzlichen Vorgaben.

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Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung kann einzelfallbezogen erstellt werden. Hierfür werden von unserem Fachpersonal vergleichbare Kauffälle aus der Kaufpreissammlung gefiltert...

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Gutachten
In einem Verkehrswertgutachten wird der aktuelle Wert (oder auch der Wert zu einem zurückliegenden Datum) eines unbebauten oder bebauten Grundstücks sowie von Rechten an Grundstücken festgestellt...

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Produkte unter Mitwirkung des Gutachterausschusses:

Mietspiegel
Der einfache Mietspiegel Gelsenkirchen 2022 für nicht öffentlich geförderte Mietwohnungen ist ein Produkt der Stadt Gelsenkirchen unter Beteiligung der Interessenvertreter der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft (Mieter-/ Vermieter-vereine), den Teilnehmern des Runden Tisches der Gelsenkirchener Wohnungswirtschaft sowie auch des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Gelsenkirchen. Er dient als Orientierungshilfe zur Ermittlung von ortsüblichen Mieten für vergleichbare Wohnungen in Mehrfamilienhäusern...

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Fragebögen zur Kaufpreisauswertung

 

Normaleigentum

Fragebogen für Ein- und Zweifamilienhäuser

Fragebogen für Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude und gewerblich genutzte Objekte

 

Wohnungseigentum

Fragebogen Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern

Fragebogen Wohnungseigentum in Ein- und Zweifamilienhäusern

 

Erbbaurecht

Fragebogen für Erbbaurecht Ein- und Zweifamilienhäuser

Fragebogen für Erbbaurecht Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude und gewerblich genutzte Objekte 

Fragebogen für Erbbaurecht Wohnungseigentum

Fragebogen für Erbbaurecht Teileigentum

 

Teileigentum

Fragebogen für Teileigentum

Gutachten

Antrag auf Erstattung eines Gutachtens


Kaufpreissammlung

Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung in anonymisierter Form
Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung in nicht anonymisierter Form

 

Grundstücksmarktberichte

Grundstücksmarktbericht 2024
Grundstücksmarktbericht 2023

Grundstücksmarktbericht 2022

Grundstücksmarktbericht 2021
Grundstücksmarktbericht 2020
Grundstücksmarktbericht 2019
Grundstücksmarktbericht 2018
Grundstücksmarktbericht 2017
Grundstücksmarktbericht 2016
Grundstücksmarktbericht 2015
Grundstücksmarktbericht 2014
Grundstücksmarktbericht 2013
Grundstücksmarktbericht 2012
Grundstücksmarktbericht 2011
Grundstücksmarktbericht 2010

 

Halbjahresbericht

Halbjahresbericht 2023

 

Mietspiegel

Mietspiegel 2024
Mietspiegel 2022

Mietspiegel 2019
Mietspiegel 2017
Mietspiegel 2012
Mietspiegel 2008
Mietspiegel 2002
Mietspiegel 2000
Mietspiegel 1997
Mietspiegel 1994
Mietspiegel 1991
Mietspiegel 1988
Mietspiegel 1983
Mietspiegel 1981
Mietspiegel 1979
Mietspiegel 1976

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